Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Geschäftsbeziehungen zu "MeTra –
medizinische Übersetzungen; Dr. med. Jochen Stecher“
stellen Geschäftsbeziehungen zu Dr. Jochen Stecher,
im Folgenden Übersetzer genannt, dar.
(2) Leistungen des Übersetzers werden ausschließlich
auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) erbracht. Anders lautende Bedingungen, auch wenn
sie sich auf dem Auftragsvordruck des Auftraggebers befinden,
werden nicht anerkannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen
der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
seitens des Übersetzers.
(3) Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung
anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
2. Umfang der Übersetzung
(1) Die Übersetzung wird mit der gebotenen Sorgfalt
ausgeführt. Der Kunde erhält die vertraglich
vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Kunden
(1) Der Auftraggeber hat dem Übersetzer den Verwendungszweck
der Übersetzung bereits bei der Auftragsvergabe mitzuteilen.
Sollen vom Übersetzer bestimmte Ausführungsformen
(Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen
etc.) erstellt werden, hat der Kunde den Übersetzer
ebenfalls bereits zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe darüber
zu unterrichten.
(2) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt,
hat der Kunde dem Übersetzer einen Korrekturabzug
zu überlassen.
(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung
der Übersetzung notwendig sind, hat der Kunde unaufgefordert
und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung
zu stellen (Glossare des Kunden, Abbildungen, Zeichnungen,
Tabellen, Abkürzungen, etc.).
(4) Die Verwendung einer spezifischen Terminologie des
Kunden ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu
vereinbaren. Erhält der Übersetzer vom Kunden
keine Fachterminologie, relevante Unterlagen, Informationen
oder anders lautende Anweisungen, so wählt er bei
der Übersetzung eine allgemein bzw. fachlich übliche
Version.
(5) Der Übersetzer behält sich vor, zur Sicherung
der Qualität der Übersetzung Rückfragen
bezüglich des Inhalts des zu übersetzenden Texts
an den Kunden bzw. den Autor zu stellen. Der Kunde erklärt
sich hiermit einverstanden, es sei denn, er widerspricht
dem ausdrücklich.
(6) Der Kunde ist gehalten, die vom Übersetzer angefertigten
Texte auf offensichtliche Übertragungsfehler (insbesondere
bei Zahlen, Daten und Namen) zu überprüfen,
bevor er sie im Geschäftsverkehr verwendet oder veröffentlicht.
(7) Bei für den Druck bestimmten Übersetzungen
lässt der Kunde dem Übersetzer einen Korrekturabzug
vor dem Druck zukommen und druckt erst nach Druckfreigabe
durch den Übersetzer. Die Korrekturarbeit hat der
Kunde dem Übersetzer gesondert zu vergüten.
(8) Der Kunde trägt die Verantwortung für erforderliche
urheberrechtliche Genehmigungen. Sofern aufgrund von Urheberrechtsverletzungen
Ansprüche Dritter gegen den Übersetzer entstehen,
ist der Kunde verpflichtet, den Übersetzer gegenüber
diesen freizustellen.
(9) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten
ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
4. Mängelbeseitigung
(1) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht
lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen
oder auf fehlerhafte oder falsche Terminologie vonseiten
des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht
zu Lasten des Übersetzers.
(2) Der Übersetzer behält sich das Recht auf
Mängelbeseitigung vor. Rügt der Kunde wesentliche,
in der Übersetzung objektiv vorhandene Mängel,
so hat er Anspruch auf Beseitigung dieser Mängel.
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Kunden
unter genauer Angabe jedes Mangels gegenüber dem
Übersetzer unverzüglich und schriftlich geltend
gemacht werden. Der Auftraggeber hat dem Übersetzer
eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.
(3) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder
einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen
wurde.
5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit
und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
ein.
(2) Der Übersetzer übernimmt keine Haftung
für Übersetzungsfehler, die aus fehlerhaften,
unrichtigen, unvollständigen oder nicht rechtzeitig
zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen
oder Terminologiequellen oder aus schlecht lesbaren, fehlerhaften
oder unvollständigen Textvorlagen resultieren.
(3) Der Übersetzer haftet nicht für den Verlust
von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser oder Naturgewalten
sowie durch Einbruch oder Diebstahl.
(4) Vom Übersetzer gelieferte Dateien sind vor der
Verwendung durch den Kunden mit einem Virenschutzprogramm
zu prüfen. Der Übersetzer kann keine Gewähr
dafür geben, dass die von ihm gelieferten Dateien
frei von Computerviren oder anderen Schadenprogrammen
sind.
(5) Der Versand von Texten und Daten durch elektronische
Übertragung erfolgt durch den Übersetzer auf
Risiko des Kunden.
6. Berufsgeheimnis
(1) Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen
über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm in Zusammenhang
mit seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt
werden. Alle Texte werden vertraulich behandelt und ohne
vorherige Rücksprache nur denjenigen Personen zugänglich
gemacht, die mit der Übersetzung unmittelbar befasst
sind, sofern sie nicht in einer allgemein zugänglichen
Publikation veröffentlicht wurden.
7. Liefertermine
(1) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe
vereinbart und sind bindend. Ein Verzug tritt erst nach
Verstreichen einer schriftlich festgesetzten angemessenen
Nachfrist ein. Nach Verstreichen dieser Frist kann der
Kunde die Annahme ablehnen.
(2) Der Übersetzer kommt nicht in Verzug, wenn die
Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht
zu vertreten hat (z.B. Krankheit). Beruht die Nichteinhaltung
des Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der
Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu verlangen.
Zur höheren Gewalt in diesem Sinne zählt auch
der Ausfall des externen oder internen Transport- oder
Kommunikationsnetzes. Die vereinbarte Lieferzeit verschiebt
sich in diesen Fällen entsprechend. Weiter gehende
Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind
in diesen Fällen ausgeschlossen.
8. Vergütung
(1) Die Berechnung erfolgt in der Regel pro Wort des
zu übersetzenden Textes, ggf. auch nach zeitlichem
Aufwand und ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der
Übersetzung ohne Abzug fällig.
(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar
Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen
und mit dem Kunden abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer
kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss
verlangen. In begründeten Fällen kann er die
Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung
seines vollen Honorars abhängig machen.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart,
so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und
übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten
mindestens die im Gesetz über die Entschädigung
von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten
Sätze als angemessen und üblich.
9. Kündigung des Vertrages
(1) Die Kündigung des Vertrages durch den Kunden
bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten muss
schriftlich gegenüber dem Übersetzer erfolgen.
Der Übersetzer hat in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz
für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes.
10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat
der Kunde kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht
vor.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden
Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist
Berlin.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch
die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
nicht berührt. Die fraglichen Bedingungen sind in
diesem Fall durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die
in ihrer wirtschaftlichen Absicht den beanstandeten am
nächsten kommen.
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