zurück zur Startseite
   

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Geschäftsbeziehungen zu "MeTra – medizinische Übersetzungen; Dr. med. Jochen Stecher“ stellen Geschäftsbeziehungen zu Dr. Jochen Stecher, im Folgenden Übersetzer genannt, dar.

(2) Leistungen des Übersetzers werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht. Anders lautende Bedingungen, auch wenn sie sich auf dem Auftragsvordruck des Auftraggebers befinden, werden nicht anerkannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Übersetzers.

(3) Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

2. Umfang der Übersetzung

(1) Die Übersetzung wird mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt. Der Kunde erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Kunden

(1) Der Auftraggeber hat dem Übersetzer den Verwendungszweck der Übersetzung bereits bei der Auftragsvergabe mitzuteilen. Sollen vom Übersetzer bestimmte Ausführungsformen (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen etc.) erstellt werden, hat der Kunde den Übersetzer ebenfalls bereits zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe darüber zu unterrichten.

(2) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Kunde dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.

(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Kunde unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Kunden, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.).

(4) Die Verwendung einer spezifischen Terminologie des Kunden ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren. Erhält der Übersetzer vom Kunden keine Fachterminologie, relevante Unterlagen, Informationen oder anders lautende Anweisungen, so wählt er bei der Übersetzung eine allgemein bzw. fachlich übliche Version.

(5) Der Übersetzer behält sich vor, zur Sicherung der Qualität der Übersetzung Rückfragen bezüglich des Inhalts des zu übersetzenden Texts an den Kunden bzw. den Autor zu stellen. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, es sei denn, er widerspricht dem ausdrücklich.

(6) Der Kunde ist gehalten, die vom Übersetzer angefertigten Texte auf offensichtliche Übertragungsfehler (insbesondere bei Zahlen, Daten und Namen) zu überprüfen, bevor er sie im Geschäftsverkehr verwendet oder veröffentlicht.

(7) Bei für den Druck bestimmten Übersetzungen lässt der Kunde dem Übersetzer einen Korrekturabzug vor dem Druck zukommen und druckt erst nach Druckfreigabe durch den Übersetzer. Die Korrekturarbeit hat der Kunde dem Übersetzer gesondert zu vergüten.

(8) Der Kunde trägt die Verantwortung für erforderliche urheberrechtliche Genehmigungen. Sofern aufgrund von Urheberrechtsverletzungen Ansprüche Dritter gegen den Übersetzer entstehen, ist der Kunde verpflichtet, den Übersetzer gegenüber diesen freizustellen.

(9) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

4. Mängelbeseitigung

(1) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche Terminologie vonseiten des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

(2) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Rügt der Kunde wesentliche, in der Übersetzung objektiv vorhandene Mängel, so hat er Anspruch auf Beseitigung dieser Mängel. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Kunden unter genauer Angabe jedes Mangels gegenüber dem Übersetzer unverzüglich und schriftlich geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat dem Übersetzer eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.

(3) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5. Haftung

(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(2) Der Übersetzer übernimmt keine Haftung für Übersetzungsfehler, die aus fehlerhaften, unrichtigen, unvollständigen oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen oder Terminologiequellen oder aus schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen resultieren.

(3) Der Übersetzer haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser oder Naturgewalten sowie durch Einbruch oder Diebstahl.

(4) Vom Übersetzer gelieferte Dateien sind vor der Verwendung durch den Kunden mit einem Virenschutzprogramm zu prüfen. Der Übersetzer kann keine Gewähr dafür geben, dass die von ihm gelieferten Dateien frei von Computerviren oder anderen Schadenprogrammen sind.

(5) Der Versand von Texten und Daten durch elektronische Übertragung erfolgt durch den Übersetzer auf Risiko des Kunden.

6. Berufsgeheimnis

(1) Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt werden. Alle Texte werden vertraulich behandelt und ohne vorherige Rücksprache nur denjenigen Personen zugänglich gemacht, die mit der Übersetzung unmittelbar befasst sind, sofern sie nicht in einer allgemein zugänglichen Publikation veröffentlicht wurden.

7. Liefertermine

(1) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Ein Verzug tritt erst nach Verstreichen einer schriftlich festgesetzten angemessenen Nachfrist ein. Nach Verstreichen dieser Frist kann der Kunde die Annahme ablehnen.

(2) Der Übersetzer kommt nicht in Verzug, wenn die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit). Beruht die Nichteinhaltung des Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu verlangen.

Zur höheren Gewalt in diesem Sinne zählt auch der Ausfall des externen oder internen Transport- oder Kommunikationsnetzes. Die vereinbarte Lieferzeit verschiebt sich in diesen Fällen entsprechend. Weiter gehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

8. Vergütung

(1) Die Berechnung erfolgt in der Regel pro Wort des zu übersetzenden Textes, ggf. auch nach zeitlichem Aufwand und ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung ohne Abzug fällig.

(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Kunden abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

9. Kündigung des Vertrages

(1) Die Kündigung des Vertrages durch den Kunden bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten muss schriftlich gegenüber dem Übersetzer erfolgen. Der Übersetzer hat in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Kunde kein Nutzungsrecht.

(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

11. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die fraglichen Bedingungen sind in diesem Fall durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Absicht den beanstandeten am nächsten kommen.